WhatsApp

Nach dem Urteil des Amtsgerichts Bad Hersfeld muss man, ehe man sich bei WhatsApp anmeldet, die Einverständnis jeder Person einholen, deren Daten man in den Kontakten seines Smartphones gespeichert hat.

"Wer den Messenger-Dienst 'WhatsApp' nutzt, übermittelt nach den technischen Vorgaben des Dienstes fortlaufend Daten in Klardaten-Form von allen in dem eigenen Smartphone-Adressbuch eingetragenen Kontaktpersonen an das hinter dem Dienst stehende Unternehmen. Wer durch seine Nutzung von 'WhatsApp' diese andauernde Datenweitergabe zulässt, ohne zuvor von seinen Kontaktpersonen aus dem eigenen Telefon-Adressbuch hierfür jeweils eine Erlaubnis eingeholt zu haben, begeht gegenüber diesen Personen eine deliktische Handlung ..." - so das Gericht.

Wie mittlerweile bekannt wurde, erfolgt ein Datenabgleich ja auch mit den Profilen von Facebook, so dass über diese WhatsApp/Facebook-Schiene eine weitreichende Profilbildung über Personen erfolgt, die davon nicht einmal etwas erahnen können.

Das Urteil ist nun bereits einige Zeit alt und was hat sich seit dem geändert? Erkennbar nichts! Es scheint völlig unverständlich, dass eine derartige Verletzung der informellen Selbstbestimmung völlig ohne Reaktion bleibt. Ich kenne niemand, der daraufhin sein WhatsApp-Konto gelöscht hätte. Vermutlich müssen wirklich erst mal Abmahnanwälte tätig werden, damit die Problematik in den Focus der Nutzer gerät.

Aber vielleicht ändert sich ja doch bald etwas: Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat WhatsApp verklagt. Die Geschäftspraktiken von WhatsApp werden kritisiert und müssten geändert werden. Jeder Nutzer muss die Hoheit über seine Daten haben, so die Verbraucherschützer. "Die Verbraucherzentrale NRW sieht WhatsApp in der Pflicht, für eine datenschutzkonforme Umsetzung der Kontaktsynchronisation zu sorgen", sagte ein Sprecher.

Ob allerdings ein deutscher Verbraucherschutzverband in der Lage ist, einem amerikanischen Konzern erfolgreich Grenzen zu setzen, ist zweifelhaft.